Vollnarkose

Wenn das Bewusstsein und der eigene Atemantrieb vollständig ausgeschaltet sind, spricht man von der Vollnarkose. Diese Form der Anästhesie ist für alle operativen Eingriffe geeignet, bei denen es auf die völlige Ruhigstellung des Patienten ankommt. Selbst lang dauernde und komplizierte Behandlungen in der zahnärztlichen Chirurgie lassen sich für den Patienten den Zahnarzt entspannt gestalten.

Für die Vollnarkose ist eine umfangreiche technische Ausstattung der Praxis erforderlich. Zusätzlich zum Facharzt für Anästhesie ist häufig eine Anästhesieschwester für die Betreuung des Patienten anwesend.

Die Kosten einer Vollnarkose werden nur in wenigen Ausnahmefällen von den Versicherungen getragen.

 


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