Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten und den skandinavischen Raum ist die Sedierung mit Lachgas in Deutschland weitgehend in Vergessenheit geraten. Dabei handelt es sich hierbei um eine sehr angenehme und nebenwirkungsarme Form der Sedierung. Aufgrund seiner besonderen Eignung für die zahnärztliche Behandlung wird die Lachgassedierung genauer erläutert:
Lachgas ist ein medizinisches Gas, welches in Kombination mit reinem Sauerstoff zur Minderung der Angst vor Zahnbehandlungen eingesetzt wird. Nach dem Einatmen über eine kleine Nasenmaske und der Aufnahme in den Körper macht sich ein natürlicher Beruhigungseffekt bemerkbar, der nur für die Dauer der Zahnbehandlung anhält. Das Lachgas erzeugt ein Gefühl gelassener Entspannung.
Viele Patienten beschreiben ihre Erfahrung als friedliches, traumähnliches Schweben. Für ängstliche Patienten kann Lachgas ein Weg zu einer angenehmen und angstfreien Zahnbehandlung sein.
Es wirkt schnell. Nur wenige Minuten nach der Verabreichung verwandelt sich die Anspannung in ein Gefühl ruhiger Entspannung. Die Intensität der Wirkung wird individuell geregelt und auf die Entspannungsbedürfnisse jedes einzelnen Patienten eingestellt.
Die Erholungszeit ist kurz. In lediglich drei bis fünf Minuten nachdem die Zufuhr des Lachgases gestoppt wird, verschwindet die Wirkung nahezu vollständig aus dem Körper. Tatsächlich sind bei der korrekten Anwendung von Lachgas so gut wie keine Nebenwirkungen bekannt.
Lachgas ist heutzutage ein anerkannt sicheres Beruhigungsmittel. Es ist sanft, ungiftig und verschwindet nach der Anwendung sofort wieder aus dem Körper. Anders als bei der Vollnarkose bleibt der Patient während der Behandlung bei vollem Bewusstsein und ist somit ansprechbar.
Eine Lachgassedierung ist bei vielen kleineren Eingriffen sinnvoll. Dazu zählen zum Beispiel begrenzte operative Maßnahmen im Bereich der Chirurgie und Implantologie, die sich auf diese Weise angstfrei gestalten lassen.
Insbesondere bei folgenden Erkrankungen sollte Lachgas nicht angewendet werden:
Selbstverständlich erfragen wir vor der Lachgassedierung den Gesundheitszustand unserer Patienten. Zusätzlich erfolgen eine schriftliche Aufklärung und sodann eine schriftliche Vereinbarung mit dem behandelnden Zahnarzt. Kinder werden nur mit vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten entsprechend behandelt.
Die Kosten einer Lachgassedierung werden in der Regel nicht von der Krankenversicherung getragen. Diese richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und belaufen sich durchschnittlich auf € 80,- bis € 150,-.
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