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Implantate - was zahlt die Kasse?

Aber was zahlt die Kasse denn nun wirklich?

Inhalt

Zunächst einmal: die Kosten operativer Maßnahmen, wie das Einbringen der künstlichen Zahnwurzel und den eventuell erforderlichen Knochenaufbau sind in jedem Fall durch den Versicherten zu tragen. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, wie nach Tumoroperationen oder Unfällen ist die Krankenkasse zu einer Kostenübernahme bereit. Genauer gesagt, berechtigt.

Der Gesetzgeber hat nämlich den Krankenkassen sehr genau vorgeschrieben, was erstattungsfähig ist. Verstöße gegen dieses strenge Reglement sind mit Strafen belegt. Dennoch werden immer wieder gesetzlich versicherte Patienten von unwissenden oder entnervten Beratern ihrer Krankenkasse angeleitet, mit Hilfe des Zahnarztes einen Ausnahmeantrag für die Implantation zu stellen. Liegen keine Unfallschäden oder genetische Gebrechen vor, scheitern diese Anträge regelmäßig vor dem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.


Copyright (c) 2009 Hannover, Zahnklinik PODBI344 - Was zahlt die Kasse wirklich?