Ganz generell kann man festhalten, dass die Krankenkasse einen auf den individuellen Befund bezogenen Festausschuss zahlt, unabhängig von der Zahnersatzvariante, für die der Versicherte sich entscheidet.
Doch Vorsicht bei hohen Erwartungen: Gemessen an den Gesamtkosten der Behandlung fällt dieser Festzuschuss bei kostenintensiven Behandlungen eher gering aus. Diese Diskrepanz zwischen der Leistungsfähigkeit der Krankenkasse und dem Anspruch ihrer Versicherten haben inzwischen die Zusatzversicherungen als Betätigungsfeld erkannt und bieten eine schier unübersichtliche Auswahl von Verträgen an.
Dem Laien sei empfohlen, sich vor dem Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen und die Erstattungsleistung sehr genau durchzulesen. Für wenig Beitrag gibt es nahezu immer auch wenig Leistung.
Manchmal kann es hilfreich sein, den Zahnarzt auch in diesem Fall um Rat zu fragen. Er wird ihn nach bestem Gewissen gern geben.
Copyright (c) 2009 Hannover, Zahnklinik PODBI344 - Krankenkasse & Zusatzversicherung