Keine zahnärztliche Behandlung der vergangenen zwei Jahrzehnte hat Patienten wie Zahnärzte gleichermaßen so fasziniert wie die Implantologie. Der Traum von den festsitzenden „Dritten“ scheint inzwischen wahr geworden zu sein. Zwangsläufig stellt sich die Frage, wer für diesen medizinischen Fortschritt mit der Unterstützung seiner Krankenversicherung rechnen darf.
Für die meisten Versicherten sind die Modalitäten bei der Erstattung zahnärztlicher und zahntechnischer Leistungen durch ihre Krankenversicherung weit gehend unbekannt. Die Versicherungsbedingungen für privat Versicherte sind nach intensivem Studium der Police noch halbwegs verständlich. Hingegen erscheinen die Versicherungsklauseln für gesetzlich Versicherte so abstrakt, dass es in den meisten Fällen fachmännischer Erläuterung bedarf. Dabei hatte es der Gesetzgeber mit der letzten Gesundheitsreform im Ansatz gut gemeint und versucht, mit der Einführung des Festzuschuss-Systems im Bereich der Zahnmedizin mehr Wahlfreiheit in die Praxen zu bringen.
Das Festzuschuss-System spülte zwar nicht automatisch mehr Geld im gemeinschaftlichen Topf. Jedoch ist es seitdem erstmals möglich, auch individuelle Behandlungen im Bereich der Implantologie vornehmen zu lassen, ohne gleich sämtliche Ansprüche auf eine anteilige Erstattung durch die Krankenkasse zu verlieren.
Copyright (c) 2009 Hannover, Zahnklinik PODBI344 - Implantate - was zahlt die Kasse?